Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Achim Reitz)
Die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen, wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Die Verleihung setzt voraus, dass
die Wartefrist erfüllt ist (mindestens 3 Jahre Zulassung als Rechtsanwalt)
besondere theoretische Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet vorhanden und nachgewiesen worden sind, und
besondere praktische Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet vorhanden und nachgewiesen worden sind.
Art und Umfang der Nachweise sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) gesetzlich geregelt.
Der Fachanwalt muss sich regelmäßig fortbilden. Der Mindestumfang der Fortbildung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Fortbildung muss jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Erfolgt der Nachweis nicht, wird die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen, widerrufen.
Fachanwalt für Erbrecht
Der Fachanwalt für Erbrecht ist -vor allem dann, wenn er zusätzlich noch Notar a. D. ist- ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Erbrechts.
Das Erbrecht ist ein besonderes schwieriges Rechtsgebiet. Fehlende erbrechtliche Vorsorge bzw. fehlerhafte erbrechtliche Beratung, Vertretung oder Gestaltung führt wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung des Erbrechts schnell zu jahrelangen streitigen Auseinandersetzungen und/oder zu verheerenden wirtschaftlichen Schäden.
Das Erbrecht umfasst insbesondere folgende Teilbereiche:
Gesetzliches Erbrecht
Testamentarisches Erbrecht, insbesondere Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen, Vor- und Nacherbfolge
Erbrechtliche Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungs- und Sozialrecht,
Internationales Privatrecht im Erbrecht
Vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung
Der Fachanwalt für Familienrecht ist -vor allem dann, wenn er zusätzlich noch Notar ist- ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Familienrechts.
Das Familienrecht ist ein umfangreiches und schwieriges, sehr stark vom „Richterrecht“ geprägtes Rechtsgebiet. Es begleitet jeden Einzelnen von uns „von der Wiege bis zur Bahre“.
Das Familienrecht umfasst insbesondere folgende Teilbereiche:
Unterhaltsrecht (Ehegattenunterhalt vor und nach der Scheidung, Kindesunterhalt)
Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsrecht
Eheliches Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) einschließlich Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft
Versorgungsausgleich (ehebezogene Aufteilung der beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften, Betriebsrenten usw.)
Recht der Lebenspartnerschaft und der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Vormundschaftsrecht, Betreuungsrecht, Pflegschaftsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts.
Das Bau- und Architektenrecht hat größte wirtschaftliche Bedeutung für jeden Bauherrn, Unternehmer und Architekten, da es immer gleich um große Summen Geldes geht.
Das Baurecht gliedert sich in zwei strukturell höchst unterschiedliche Teile, nämlich das „öffentliche“ Baurecht, das öffentlich-rechtlicher Natur ist, und das „private“ Baurecht, das zivilrechtlicher Natur ist.
Im übrigen umfasst das Bau- und Architektenrecht insbesondere folgende Teilbereiche:
Im Bereich des öffentlichen Baurechts:
Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, im unbeplanten Innenbereich, im Außenbereich
Erteilung/Versagung von Baugenehmigungen, Auflagen, Befreiungen
Bauordnungsrecht
Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
Im Bereich des privaten Baurechts:
Bauverträge mit Bauunternehmen/Handwerkern beim konventionellen Bau und beim Fertighausbau
Mängel der Architektenleistung, behebbare und unbehebbare Fehler bei der Bauplanung
Bausummenüberschreitung
Architektenhonorar, Abrechnungsprobleme
Architektenhaftpflichtrecht
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
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