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Tätigkeiten als Fachanwälte

Allgemeines

Wir sind beide Fachanwälte:

  • Fachanwalt für Erbrecht (Peter Unrath)
  • Fachanwalt für Familienrecht (Achim Reitz)
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Achim Reitz)

Die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen, wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Die Verleihung setzt voraus, dass

  • die Wartefrist erfüllt ist (mindestens 3 Jahre Zulassung als Rechtsanwalt)
  • besondere theoretische Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet vorhanden und   nachgewiesen worden sind, und
  • besondere praktische Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet vorhanden und nachgewiesen worden sind.

Art und Umfang der Nachweise sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) gesetzlich geregelt.

Der Fachanwalt muss sich regelmäßig fortbilden. Der Mindestumfang der Fortbildung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Fortbildung muss jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Erfolgt der Nachweis nicht, wird die Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt“ zu führen, widerrufen.

Wir sind Ihre Rechtsanwälte und Notar in Birkenau. Wir sind auch in Ihrer Nähe tätig - Unser Einzugsgebiet. Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

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