Der Notar ist Hoheitsträger. Er übt -im Gegensatz zum Rechtsanwalt- ein öffentliches, vom Staat verliehenes Amt aus. Er ist -im Gegensatz zum Rechtsanwalt- nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Berater und Betreuer aller Beteiligten. Er ist -an seinem Amtssitz aufgesucht- über alle Ländergrenzen zuständig.
Notargebühren
Als Hoheitsträger erhebt der Notar öffentlich-rechtliche Gebühren, die für alle Notare in Deutschland gleich sind. Sie beruhen auf einem Bundesgesetz, dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Da die Notargebühren gesetzlich zwingend festgeschrieben sind, sind sie in aller Regel günstiger als Sie denken. Vor allem aber sind sie unabhängig vom Aufwand. Wird ein Rechtsgeschäft beurkundet, sind mit der „Beurkundungsgebühr“ alle vorbereitenden Tätigkeiten des Notars -also die gesamte Beratung, die Erstellung eines Entwurfs, die Besprechung des Entwurfs, die Änderung und/oder Ergänzung des Entwurfes und die Klärung weiterer Rechtsfragen usw.- abgegolten, mögen diese noch so umfangreich gewesen sein. Vom Zeitaufwand oder vom sonstigen Aufwand abhängige „Honorarvereinbarungen“ sind im Notariatsbereich völlig ausgeschlossen.
Tätigkeitsfelder
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften schreibt der Gesetzgeber die Beurkundung durch den Notar vor. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mitwirkung des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Die wichtigsten dieser Rechtsgeschäfte sind nachstehend aufgelistet.
Als Notar sind wir ausgewiesene Spezialisten für die Beurkundung insbesondere folgender Rechtsgeschäfte:
Kaufverträge über Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte, Wohnungserbbaurechte
Übergabeverträge („Vorweggenommene Erbfolge“) mit Nießbrauch, dinglichem Wohnrecht, Versorgungsrenten, Pflegerechten, Rückforderungsrechten, Gleichstellungsgeldern, Ausgleichung bei der Erbteilung, Anrechnung auf Pflichtteilsansprüche usw.
Schenkungsverträge
Bauträgerverträge
Eheverträge, Getrenntlebensvereinbarungen, Scheidungs- und Scheidungsfolgenverträge, Partnerschaftsverträge, Adoptionen
Zuwendungen unter Ehegatten („Ehebedingte Zuwendungen“) mit oder ohne Scheidungsvereinbarungen
Gesellschaftsverträge (Personen- und Kapitalgesellschaften), Umwandlung von Gesellschaften
Erbauseinandersetzungsverträge, Erbteilskauf- und Erbteilsschenkungsverträge
Teilungserklärungen und Teilungsverträge gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Reallasten
Grundschulden
Vollmachten aller Art, insbesondere Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung
Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften sind wir u.a. auch zuständig für:
die Beglaubigung von Unterschriften
die Beglaubigung von Urkunden und Abschriften
die Erstellung von Anmeldungen zum Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister
die Beurkundung von Anträgen auf Erteilung von Erbscheinen und Fortsetzungszeugnissen
die Erstellung von Eintragungs- und Löschungsbewilligungen bzw. Eintragungs- und Löschungsanträgen für Grundbuchämter
die Abnahme von Eiden
die Ausstellung von Bescheinigungen, insbesondere von Bescheinigungen aus dem Handelsregister
die Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen in Gesellschafterversammlungen (GmbH) oder Hauptversammlungen (AG)
Dienstaufsicht
Als Notar unterliegen wir einer strengen staatlichen Dienstaufsicht. Dienstaufsichtsbehörde ist der Präsident des Landgerichtes Darmstadt. Dieser überprüft bei jedem von uns in regelmäßigen Abständen durch beauftragte Richter die Einhaltung aller Dienstpflichten, die sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen ergeben, bis hin zur Korrektheit unserer Kostenrechnungen nach GNotKG.
Die Dienstaufsichtsbehörde kann bei Dienstpflichtverletzungen Disziplinarmaßnahmen verhängen, die bei der Geldbuße beginnen und -bei besonders krassen Verstößen gegen Dienstpflichten- bei der Amtsenthebung enden.
Wir sind Ihre Rechtsanwälte und Ihr Notar in Birkenau. Wir sind auch in Ihrer Nähe tätig. Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
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