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Hand die unterschreibt
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Tätigkeiten als Notar

Öffentliches Amt

Der Notar ist Hoheitsträger. Er übt -im Gegensatz zum Rechtsanwalt- ein öffentliches, vom Staat verliehenes Amt aus. Er ist -im Gegensatz zum Rechtsanwalt- nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Berater und Betreuer aller Beteiligten. Er ist -an seinem Amtssitz aufgesucht- über alle Ländergrenzen zuständig.

Wir sind Ihre Rechtsanwälte und Ihr Notar in Birkenau. Wir sind auch in Ihrer Nähe tätig. Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

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